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Familienrecht Bielefeld - Trennungsunterhalt

Kanzlei für Familienrecht in Bielefeld

Ein weiteres, wichtiges Problem nach der Trennung ist die Frage des Unterhaltes. Dabei ist die Frage des Kindesunterhaltes in vielen Fällen noch relativ leicht zu klären. Bei der Frage des Trennungsunterhaltes für den Ehegatten wird es dann oft kompliziert. Dabei ist zunächst zu beachten, dass es hier, anders als beim Kindesunterhalt, einen Unterschied zum nachehelichen Unterhalt gibt. Während des Trennungsjahres ist der Unterhaltsanspruch stärker, da die eheliche Solidarität noch stärker ausgeprägt ist. Das Trennungsjahr soll dazu dienen, den Ehegatten Zeit zu geben, sich von momentanen Empfindungen zu lösen und sich darüber klar zu werden, ob sie die Ehe tatsächlich beenden wollen. Damit wird auch der Ist-Zustand geschützt und es werden keine wesentlichen Veränderungen der ehelichen Verhältnisse verlangt. Dies betrifft auch die Verpflichtung zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit des bis dahin nicht erwerbstätigen Ehegatten. Je länger das Trennungsjahr fortschreitet, desto höher wird jedoch das Maß an Eigenverantwortlichkeit, das von einem getrennt lebenden Ehegatten erwartet wird. Es kann sich bitter rächen, wenn man hier einfach nur abwartet und nichts unternimmt. Gegebenfalls sollte der Partner in die Kinderbetreuung mit eingebunden werden, um Freiräume für berufliche Entwicklung zu schaffen. Lehnt er das ab, muss er sich dies im Streit um den nachehelichen Unterhalt zurechnen lassen. Lehnt der betreuende Partner Hilfe des unterhaltspflichtigen Partners ab, kann ihm das ebenfalls zum Nachteil gereichen. Sofern Kinderbetreuung keine Rolle mehr spielt, sollte man sich in jedem Fall schnellstmöglich um die Aufnahme oder Ausweitung einer beruflichen Tätigkeit bemühen. Die Einzelheiten und Ausnahmen davon finden Sie unter dem Punkt „nachehelicher Unterhalt“, da sie in erster Linie dort eine Rolle spielen.

Die Berechnung des Ehegattenunterhaltes kann hier nicht im Detail geschildert werden, da zu viele Faktoren zu berücksichtigen sind, die jeweils im Einzelfall geprüft werden müssen. Beispielhaft seien dazu, neben dem Einkommen, welches schon streitig sein kann, berufsbedingte Aufwendungen, gemeinsame Schulden, Wohnwert von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen zu nennen.

Wichtig im Zusammenhang mit dem Trennungsunterhalt ist auch, dass auf Trennungsunterhalt für die Zukunft nicht verzichtet werden kann (anders als beim nachehelichen Unterhalt). Entsprechende Vereinbarungen, auch in notariellen Verträgen, sind unwirksam, werden aber gern immer wieder aufgenommen.