Familienrecht Bielefeld - Eheverträge
Kanzlei für Familienrecht in Bielefeld
Viele der nachfolgend geschilderten Probleme ließen sich vermeiden, wenn sich die Ehegatten vor der Eheschließung auf faire Regelungen für den Fall einer Trennung einigen würden. Ein solcher Ehevertrag muss von einem Notar beurkundet werden. Da Notare aber neutral sein müssen, beraten sie nicht, insofern sollte man sich vorab bei einer Anwältin oder einem Anwalt informieren.
Leider gibt es nur sehr wenige Paare, die sich vor der Hochzeit mit einem eventuellen Scheitern ihrer Ehe auseinandersetzen möchten. Dabei weiß doch jeder, wenn man einen Regenschirm dabei hat, regnet es nicht.
Zu beachten ist allerdings, dass Eheverträge, die eine Partei eindeutig und einseitig belasten, unter Umständen sittenwidrig und damit unwirksam sind. Oft geschieht das bei Ehen mit Ausländern, wenn der oder die Ausländerin für den Fall einer Scheidung rechtlos gestellt wird. Es ist zwar sinnvoll, sich in Fällen, in denen man durch das Ausländerrecht genötigt wird, früher zu heiraten, als man dies eigentlich tun möchte, abzusichern. Hier müssen jedoch sinnvolle und faire Regelungen getroffen werden, die sich den Lebensumständen anpassen. So kann man Regelungen treffen für den Fall, dass die Ehe nach ein bis zwei Jahren geschieden wird, die dann aber anzupassen sind, wenn die Ehe fünf oder zehn Jahre besteht.
Ebenso müssen Regelungen getroffen werden, für den Fall, dass aus der Ehe Kinder hervorgehen.
Ähnliche Probleme ergeben sich oft, wenn eine schwangere Frau zum Abschluss eines Ehevertrages gedrängt wird, da der Mann sie sonst nicht heiratet. Auch hier ist der Abschluss eines Ehevertrages legitim, allerdings darf er nicht dazu führen, dass die Frau für den Fall der Scheidung auf Unterhalt, Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich verzichtet, zumindest nicht ohne irgendeine Gegenleistung. Dabei ist der Verzicht auf Zugewinnausgleich üblicherweise am unproblematischsten. Eine Versorgung von Mutter und Kind muss aber in irgendeiner Form gewährleistet sein.
Sinnvoll ist es immer, wenn sich die Parteien beide unabhängig anwaltlich beraten lassen. Dies führt zu einer Waffengleichheit und hebelt das Argument, dass die vermeintlich schwächere Partei „überfahren“ worden sei, aus. Denn wer nach anwaltlicher Beratung, einen Ehevertrag unterschrieben hat, kann sich nicht mehr darauf berufen, die Konsequenzen nicht verstanden zu haben.