Verkehrsunfall Bielefeld
Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht umfasst die Bereiche des Straßenverkehrshaftungs- und Schadensersatzrechts bei Verkehrsunfällen, sowie das Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht. Unsere Leistungen bestehen bei der Unfallregulierung u.a. in der Abklärung der folgenden Punkte:
- wem gegenüber Schadensersatzansprüche geltend zu machen sind,
- welche Schadenspositionen eingefordert werden können,
- ob ein Sachverständigengutachten notwendig ist, oder ein Kostenvoranschlag ausreicht,
- unter welchen Umständen eine fiktive Schadensberechnung ohne die tatsächliche Durchführung einer Reparatur möglich ist,
- unter welchen Bedingungen ein Mietfahrzeug auf Kosten des gegnerischen Haftpflichtversicherers in Anspruch genommen werden kann.
Dabei übernehmen wir die Korrespondenz mit sämtlichen notwendig zu beteiligenden Stellen. Im Rahmen des Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrechts beraten und vertreten wir Sie u.a.:
- in Fragen einer drohenden Entziehung der Fahrerlaubnis,
- dem richtigen Verhalten im Vorfeld einer drohenden MPU,
- der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis,
- dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft infolge eines Verkehrsunfalls;
- bei einem drohenden Fahrverbot,
- „Punkten“ in Flensburg und Löschungsmöglichkeiten aus der Verkehrssünderkartei,
- Bußgeldbescheiden und den dagegen möglichen Rechtsmitteln.